Leistungen

Unsere Leistungen

In nachfolgender Auflistung erhalten Sie Informationen über den Inhalt und Umfang unserer angebotenen Leistungen
Feuerwehreinsatzunterlagen

Was wir Ihnen erstellen können bzw. von den Brandschutzdienststelle offiziell gefordert wird, erklären wir Ihnen in der folgenden Beschreibung.

Bei vielen Brandschutzdienststellen (Feuerwehr - Kreisbrandinspektion) der Landratsämter gibt es schon bestimmte Vorgaben, sei es aus den "technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen" (TAB) oder aus Stellungsnahmen der Brandschutzdienststelle, die bei den Brandschutznachweisen bzw. -konzepten beteiligt werden, und somit in die Genehmigung der baulichen Anlagen mit einfließen.

Der Feuerwehrplan  nach  DIN  14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" setzt sich zusammen aus
a)    Objektinformation
b)    Übersichtsplan
c)    Geschoss- und Einzelplänen
d)    ggf. Ablichtung des zutreffenden Alarmplans
e)    ggf. Einsatzplan für die Löschwasserförderung
f)     ggf. ergänzende Angaben (z.B. Kanal- und Abwasserpläne)
g)    ggf. Angaben zu strahlengefährdeten Einsatzstellen
h)    ggf. Löschwasserrückhalteeinrichtungen
i)     ggf. Angaben zu PV-Anlagen oder andere Gefahrenschwerpunkte

In Abhängigkeit des Schutzobjektes müssen nicht immer alle Unterlangen a)-h) erforderlich sein. Die benötigten Unterlagen werden wir über den direkten Kontakt mit der Kreisbrandinspektion bzw. -dienststellen abstimmen.

Denn ein Einsatz der Feuerwehr kann  nur reibungslos laufen, wenn auch die dafür vorgesehenen Unterlagen immer auf den aktuellsten Stand sind. Gibt es Änderungen in der baulichen Substanz, sind auch die Unterlagen der Feuerwehr wieder darauf anzupassen.

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall bezeichnet. Sie regelt in verschiedenen Stufen was von wem zu veranlassen ist. Sie gibt Maßnahmen für eine Brandverhütung vor. Die Brandschutzordnung wird gemäß DIN 14096 erstellt und gliedert sich in drei Teile.

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes oder Objektes aufhalten. Er gibt in kurzen Sätzen mit Piktogrammen Anweisungen wie sich alle im Falle eines Notfalls zu verhalten haben. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite. Der Teil A ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes oder die Nutzer eines Gebäudes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern, Nutzern oder Bewohnern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer u. a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen, z.B. Bedienung von Handfeuerlöscher, Alarmierung, Hilfe für behinderte Personen, betraut.


Flucht- und Rettungsplan

Diese Planunterlage ist eine grafische Darstellung des Gebäudes aus dem die Flucht- und Rettungswege ersichtlich sind. Der zum Betrachter ausgerichtete Grundrissplan (lagerichtig) soll zur schnellen Auffindung, dem ihm am nächsten gelegenen Ausgang bzw. Treppenhaus, dienen. Aus ihm können noch weitere wichtige Bestandteile wie z.B. die Standorte der nächsten Feuerlöscheinrichtung (Feuerlöscher) entnommen werden, aber auch zur schnellen Erkennung wo z.B. eine Erste-Hilfe-Ausrüstung vorgehalten wird oder man einen Notruf absetzen kann.
Diese Unteralgen werden aus den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) gefordert und sollen den Betriebsangehörigen als auch den Betriebsfremden eine schnelle Orientierung in Notfällen bieten.
Eine gewissenhafte Kontrolle und Fortschreibung der Planunterlagen bei baulichen Veränderungen wird in zweijährigen Kontrollen Rechnung getragen und bei Bedarf erneuert.
Flucht- und Rettungspläne (nach DIN ISO 23601) sind nicht nur für die gewerbliche Anlagen sondern auch für öffentliche Verwaltungsbauten, Schulen, Versammlungsstätten bis hin zu den Kindertageseinrichtungen ein absolutes muss.
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