Feuerwehreinsatzunterlagen
Was wir Ihnen erstellen können bzw. von den Brandschutzdienststelle offiziell gefordert wird, erklären wir Ihnen in der folgenden Beschreibung.
Bei vielen Brandschutzdienststellen (Feuerwehr - Kreisbrandinspektion) der Landratsämter gibt es schon bestimmte Vorgaben, sei es aus den "technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen" (TAB) oder aus Stellungsnahmen der Brandschutzdienststelle, die bei den Brandschutznachweisen bzw. -konzepten beteiligt werden, und somit in die Genehmigung der baulichen Anlagen mit einfließen.
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen"
setzt sich zusammen aus
a) Objektinformation
b) Übersichtsplan
c) Geschoss- und Einzelplänen
d) ggf. Ablichtung des zutreffenden Alarmplans
e) ggf. Einsatzplan für die Löschwasserförderung
f) ggf. ergänzende Angaben (z.B. Kanal- und Abwasserpläne)
g) ggf. Angaben zu strahlengefährdeten Einsatzstellen
h) ggf. Löschwasserrückhalteeinrichtungen
i) ggf. Angaben zu PV-Anlagen oder andere Gefahrenschwerpunkte
In Abhängigkeit des Schutzobjektes müssen nicht immer alle Unterlangen a)-h) erforderlich sein. Die benötigten Unterlagen werden wir über den direkten Kontakt mit der Kreisbrandinspektion bzw. -dienststellen abstimmen.
Denn ein Einsatz der Feuerwehr kann nur reibungslos laufen, wenn auch die dafür vorgesehenen Unterlagen immer auf den aktuellsten Stand sind. Gibt es Änderungen in der baulichen Substanz, sind auch die Unterlagen der Feuerwehr wieder darauf anzupassen.